Eigentum verpflichtet: Darauf müssen Sie achten

Eigentum verpflichtet: Darauf müssen Sie achten

Eigentum verpflichtet erheblich! Erfahren Sie, welche Pflichten Immobilienbesitzer haben und welche Konsequenzen drohen, wenn sie diese verletzen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welchen Pflichten müssen Immobilieneigentümer nachkommen?

  2. Was beinhaltet die Streu- und Räumpflicht?

  3. Weitere Verkehrssicherheitspflichten

  4. Welche Pflichten gelten für Vermieter?

  5. Darf der Vermieter seine Pflichten auch abgeben?

  6. Welche Konsequenzen drohen bei Pflichtverletzungen?

  7. Eigentum verpflichtet – FAQ

Welchen Pflichten müssen Immobilieneigentümer nachkommen?

Immobilieneigentümer müssen primär die sogenannten Verkehrssicherheitspflichten beachten. Sie stellen sicher, dass von ihrer Immobilie keine Gefahr ausgeht und umfassen beispielsweise die Streu- und Räumpflicht im Winter.

Was beinhaltet die Streu- und Räumpflicht?

Der Gehweg vor dem eigenen Gebäude ist laut BGH-Urteil auf 1 bis zu 1,20 Meter zu räumen. Das Gleiche gilt für Privatwege. Ein Schild "Betreten auf eigene Gefahr" reicht nicht aus. Immobilienbesitzer müssen bei der Streupflicht zudem das Salzverbot beachten. Da es für die Umwelt schädlich ist, darf Salz in vielen Gemeinden nicht zum Einsatz kommen. Eigentum verpflichtet damit auch dazu, in jedem Herbst zu klären, welches Streugut zulässig ist.

Hier sehen Sie einen Mann, der seinen Eigentümerpflichten nachkommt und die Streu- und Räumpflicht einhält.

Eigentümerpflichten: Gehwege und Privatwege müssen von 7 Uhr bis 22 Uhr passierbar sein

Bei der Streu- und Räumpflicht gelten diese Rahmenbedingungen: Gehwege und Privatwege müssen von 7 Uhr bis 22 Uhr passierbar sein, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Eigentümer sollten sich deshalb in der kalten Jahreszeit über das Wetter des nächsten Tages informieren. Wer nicht selbst räumen will oder kann, beauftragt alternativ Räumdienste.

Weitere Verkehrssicherheitspflichten

Auch diese Verkehrssicherheitspflichten müssen Immobilieneigentümer einhalten:

  • Pflanzen und Sträucher zurückschneiden, damit Straßenschilder lesbar bleiben

  • Bäume auf dem eigenen Grundstück mindestens zweimal pro Jahr kontrollieren und morsche, kranke oder schwache Äste beseitigen

  • die Bausubstanz von Gebäudeteilen kontrollieren, die auf andere Grundstücke oder auf öffentlichen Grund reichen (z.B. Balkone oder Vordächer)

Eigentum verpflichtet in Häusern mit regelmäßigem Verkehr zudem zu zwei weiteren Dingen:

  1. Treppenhäuser sind gut zu beleuchten

  2. Vor rutschigen Böden muss gewarnt werden, beispielsweise über ein Schild

Vor dem Wintereinbruch sind Leitungen und Außenwände zu überprüfen. Während des Winters müssen Schnee und Eis regelmäßig vom Dach entfernt werden, um Passanten zu schützen. Hausbesitzer sichern sich ab, indem sie Schneefanggitter oder Schneestopper montieren. Vor und nach jedem Winter ist der Öltank von einem Fachmann zu überprüfen.

Für den Garten gilt: Giftige Pflanzen sind verboten. Unkraut, das auf Nachbargrundstücke übergreift,, ist regelmäßig zu jäten. Spielgerüste oder Gartenhäuser dürfen keine scharfen Kanten haben. Feuerstellen sind zudem zusätzlich zu sichern.

Hinweis:

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Welche Pflichten gelten für Vermieter?

Grundsätzlich haben Vermieter die gleichen Pflichten, die auch für Hausbesitzer gelten. Dazu kommen noch einige Pflichten, die die Bewohnbarkeit der Immobilie sicherstellen.

Dazu gehören die folgenden:

  • Heizung: Der Vermieter muss für eine funktionierende Heizanlage sorgen. Sie muss den Wohnraum auf mindestens 20 Grad erwärmen können. Dies gilt allerdings nur für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April

  • Ruhe gewährleisten: Vermieter müssen sicherstellen, dass das Wohnen nicht durch unzumutbaren Lärm beeinträchtigt wird. Er ist dazu verpflichtet, Abhilfe zu schaffen, wenn andere Mieter die Ruhe im Haus stören. Hilft hier kein Gespräch mit dem Störenfried, kann der Vermieter eine Abmahnung wegen Ruhestörung aussprechen.

  • Beseitigung von Baumängeln: Vermieter müssen sämtliche Baumängel beseitigen. Dazu gehört auch Schimmel. Glaubt der Vermieter an ein Verschulden des Mieters, liegt die Beweislast bei ihm. Hat er einen entsprechenden Beweis, haftet der Mieter.

Eigentum verpflichtet Vermieter zudem zu Reparaturen aller Art, die über Schönheitsreparaturen hinausgehen. Klein-Reparaturen in der Preisregion 100 bis 150 Euro lassen sich vertraglich auf den Mieter übertragen.

Gut zu wissen: Weder der Mieter noch der Vermieter sind für die Klingelschilder zuständig. Der Mieter darf sogar verlangen, dass sein Name ausgespart wird. Möchte der Vermieter die Klingelschilder jedoch einheitlich gestalten, muss er dafür zahlen. Diese Kosten darf er nicht auf den Mieter umlegen.

Hinweis:

Vermieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung für das Einwohnermeldeamt auszustellen. Diese sollte zwei Wochen nach Vertragsabschluss vorliegen. Homeday stellt Vermietern ein kostenloses Musterdokument für die Wohnungsgeberbestätigung zur Verfügung:
Wohnungsgeberbestätigung

Darf der Vermieter seine Pflichten auch abgeben?

Vermieter dürfen einige Aufgaben auf die Mieter übertragen. Dies betrifft beispielsweise das Zurückschneiden von Pflanzen. Ihr Eigentum verpflichtet Vermieter allerdings generell dazu, für jede baulich notwendige Veränderung Sorge zu tragen. Dazu zählen beispielsweise Sicherheitsreparaturen.

Der Vermieter kann Pflichten auch an eine Hausverwaltung abgeben. In einigen Fällen ist er jedoch trotzdem primär haftbar. Weist die Hausverwaltung auf eine notwendige Reparatur hin, muss der Vermieter sie durchführen (lassen).

Gut zu wissen: Besonderheiten gelten für Vermieter von Wohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). In diesem Fall kümmert sich die WEG-Verwaltung anstelle der Eigentümer um Gemeinschaftseigentum wie Dach, Fahrstuhl, Außenanlagen oder Treppenhäuser.

Welche Konsequenzen drohen bei Pflichtverletzungen?

Wer seinen Pflichten als Eigentümer nicht nachkommt, muss mit Konsequenzen rechnen. Geldbußen, Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen drohen. Hinzu kommen zivilrechtliche Konsequenzen, wenn Dritte geschädigt wurden.

Wichtig ist zudem noch ein anderer Faktor, den gerade Eigenheimbesitzer oft übersehen: Wer seine Pflichten nicht einhält, verliert seinen Versicherungsschutz. Dies gilt beispielsweise für die Haftpflichtversicherung oder die Wohngebäude-Police. Wer also ignoriert, dass Eigentum verpflichtet, riskiert im schlimmsten Fall seinen wirtschaftlichen Ruin.

Eigentum verpflichtet – FAQ

Welchen Pflichten müssen Immobilieneigentümer nachkommen?

Immobilieneigentümer müssen sicherstellen, dass von ihrer Immobilie keine Gefahr ausgeht. Dazu müssen sie die sogenannten Verkehrssicherheitspflichten beachten. So regelt die Streu- und Räumpflicht im Winter, dass der Gehweg vor der Immobilie sowie Privatwege zu räumen und von 7 Uhr bis 22 Uhr passierbar sind. Des Weiteren müssen Pflanzen zurückgeschnitten, Bäume auf Stabilität geprüft sowie die Bausubstanz von Balkonen und Vordächern kontrolliert werden. Weitere Pflichten für Immobilieneigentümer

Welche Pflichten gelten für Vermieter?

Zu den Pflichten, die auch für Hausbesitzer gelten, müssen Vermieter Pflichten nachkommen, die die Bewohnbarkeit der Immobilie sicherstellen. Dazu gehört das Sicherstellen einer funktionierenden Heizungsanlage sowie das Beseitigen von Ruhestörungen und Baumängeln. Reparaturen, die über Schönheitsreparaturen hinausgehen, sind ebenfalls vom Vermieter zu übernehmen.

Darf der Vermieter seine Pflichten auch abgeben?

Gewisse Aufgaben dürfen Vermieter auf Mieter übertragen, z. B. das Zurückschneiden von Pflanzen. Ebenso kann für bestimmte Pflichten auch ein externer Dienstleister in Anspruch genommen werden. Der Vermieter darf seine Pflichten auch einer Hausverwaltung übertragen. Dies befreit ihn jedoch nicht pauschal von der primären Haftung, z. B. für die Veranlassung von Reparaturen.

Welche Konsequenzen drohen bei Pflichtverletzungen?

Wer seinen Pflichten als Eigentümer und/oder Vermieter nicht nachkommt, muss mit Geldbußen, Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen rechnen. Hinzu kommen zivilrechtliche Konsequenzen, wenn Dritte geschädigt wurden. Zudem geht der Versicherungsschutz verloren. Dies gilt beispielsweise für die Haftpflichtversicherung oder die Wohngebäude-Police. Mehr Details zu den Konsequenzen

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