Eigentum verpflichtet: Darauf müssen Sie achten
Eigentum verpflichtet erheblich! Erfahren Sie, welche Pflichten Immobilienbesitzer haben und welche Konsequenzen drohen, wenn sie diese verletzen.
Inhaltsverzeichnis:
Welchen Pflichten müssen Immobilieneigentümer nachkommen?
Immobilieneigentümer müssen primär die sogenannten Verkehrssicherheitspflichten beachten. Sie stellen sicher, dass von ihrer Immobilie keine Gefahr ausgeht und umfassen beispielsweise die Streu- und Räumpflicht im Winter.
Was beinhaltet die Streu- und Räumpflicht?
Der Gehweg vor dem eigenen Gebäude ist laut BGH-Urteil auf 1 bis zu 1,20 Meter zu räumen. Das Gleiche gilt für Privatwege. Ein Schild "Betreten auf eigene Gefahr" reicht nicht aus. Immobilienbesitzer müssen bei der Streupflicht zudem das Salzverbot beachten. Da es für die Umwelt schädlich ist, darf Salz in vielen Gemeinden nicht zum Einsatz kommen. Eigentum verpflichtet damit auch dazu, in jedem Herbst zu klären, welches Streugut zulässig ist.
Eigentümerpflichten: Gehwege und Privatwege müssen von 7 Uhr bis 22 Uhr passierbar sein
Bei der Streu- und Räumpflicht gelten diese Rahmenbedingungen: Gehwege und Privatwege müssen von 7 Uhr bis 22 Uhr passierbar sein, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Eigentümer sollten sich deshalb in der kalten Jahreszeit über das Wetter des nächsten Tages informieren. Wer nicht selbst räumen will oder kann, beauftragt alternativ Räumdienste.
Weitere Verkehrssicherheitspflichten
Auch diese Verkehrssicherheitspflichten müssen Immobilieneigentümer einhalten:
Pflanzen und Sträucher zurückschneiden, damit Straßenschilder lesbar bleiben
Bäume auf dem eigenen Grundstück mindestens zweimal pro Jahr kontrollieren und morsche, kranke oder schwache Äste beseitigen
die Bausubstanz von Gebäudeteilen kontrollieren, die auf andere Grundstücke oder auf öffentlichen Grund reichen (z.B. Balkone oder Vordächer)
Eigentum verpflichtet in Häusern mit regelmäßigem Verkehr zudem zu zwei weiteren Dingen:
Treppenhäuser sind gut zu beleuchten
Vor rutschigen Böden muss gewarnt werden, beispielsweise über ein Schild
Vor dem Wintereinbruch sind Leitungen und Außenwände zu überprüfen. Während des Winters müssen Schnee und Eis regelmäßig vom Dach entfernt werden, um Passanten zu schützen. Hausbesitzer sichern sich ab, indem sie Schneefanggitter oder Schneestopper montieren. Vor und nach jedem Winter ist der Öltank von einem Fachmann zu überprüfen.
Für den Garten gilt: Giftige Pflanzen sind verboten. Unkraut, das auf Nachbargrundstücke übergreift,, ist regelmäßig zu jäten. Spielgerüste oder Gartenhäuser dürfen keine scharfen Kanten haben. Feuerstellen sind zudem zusätzlich zu sichern.
Hinweis:
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