Wohngebäudeversicherung: So schützen Sie Ihre Immobilie

Wohngebäudeversicherung:
So schützen Sie Ihre Immobilie

Der Kauf einer Immobilie ist eine große Investition, die mit hohen Kosten verbunden ist. Es ist daher wichtig, sein erworbenes Eigentum mit einer Wohngebäudeversicherung umfassend zu schützen. Erfahren Sie hier u.a., welche Leistungen die Wohngebäudeversicherung umfasst, welche Gebäudeteile versichert sind und welche Kosten für Immobilienbesitzer anfallen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welche Leistungen bietet eine Wohngebäudeversicherung?

  2. Was ist durch die Wohngebäudeversicherung versichert?

  3. Welche Schäden werden von der Hausversicherung bezahlt?

  4. Bei welchen Schäden zahlt die Hausversicherung nicht?

  5. Welche Pflichten hat der Vertragsnehmer gegenüber der Gebäudeversicherung?

  6. Ist eine Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

  7. Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel?

  8. Wie teuer ist eine Hausversicherung?

  9. Wie finde ich die richtige Wohngebäudeversicherung?

Welche Leistungen bietet eine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung sichert Hausbesitzer im Schadensfall finanziell ab und übernimmt die Kosten zur Wiederherstellung der Bausubstanz. Darüber hinaus umfasst die Hausversicherung weitere Leistungen:

  • Übernahme von Hotelkosten und Aufwendungen für Ersatzwohnung

  • Kostenübernahme bei Aufräum- oder Abbrucharbeiten

  • Kostenübernahme zur Beseitigung von Graffitischäden

  • Kostenübernahme zur Beseitigung umgestürzter Bäume

  • Kostenerstattung bei Miet- und Nutzungsausfall

  • Sachverständigenkosten

Was ist durch die Wohngebäudeversicherung versichert?

Die Hausversicherung tritt bei Schadensfällen am Wohngebäude und festen An- und Einbauten in Kraft. Dazu zählen das Dach, das Mauerwerk und eingebaute Fenster und Türen. Auch Garagen, Gartenhäuser oder Schuppen sind mitversichert. Beim festen Inventar handelt es sich z. B. um Terrassen, Heizungsanlagen, fest verlegte Fußböden oder Treppenlifte.

Welche Schäden werden von der Hausversicherung bezahlt?

Die Wohngebäudeversicherung tritt bei folgenden Schadensfällen in Kraft:

  • Feuer

  • Direkter Blitzschlag

  • Explosionen

  • Implosion

  • Hagel

  • Stürme ab Windstärke 8

  • Austretendes Leitungswasser

  • Wasserschäden durch Frost oder Bruch

Bei welchen Schäden zahlt die Hausversicherung nicht?

Elementarschäden

Beschädigen Starkregen, Überschwemmungen, Erdrutsche oder Schneedruck das Wohngebäude, tritt die Wohngebäudeversicherung nicht in Kraft. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Elementarversicherung.

Überspannungsschäden

Ein Überspannungsschaden tritt ein, wenn ein Blitzschlag ins Stromnetz eindringt und angeschlossene Elektrogeräte beschädigt. Die Gebäudeversicherung trägt nur Brandschäden durch Blitzschlag.

Bewegliche Gegenstände

Möbel, Elektrogeräte oder andere Gebrauchsgegenstände sind nicht durch die Gebäudeversicherung versichert. Um Möbelstücke vor Schäden durch Leitungswasser oder Brand zu schützen, ist der Abschluss einer Hausratversicherung ratsam.

Grobe Fahrlässigkeit

Verursacht der Versicherte grob fahrlässig einen Schaden, ist die Gebäudeversicherung berechtigt, Leistungen zu kürzen oder zu verweigern. Durch die Klausel "Versicherung bei grober Fahrlässigkeit" im Tarif sichern sich Versicherte vor Leistungskürzungen ab.

Welche Pflichten hat der Vertragsnehmer gegenüber der Gebäudeversicherung?

Um Leistungen aus der Wohngebäudeversicherung im Schadensfall zu erhalten, hat der Versicherte bestimmte Pflichten zu erfüllen. Zu ihnen zählen:

  • Die versicherten Gebäude und Einbauten instand zu halten

  • Gesetzliche Vorschriften z. B. Bauvorschriften einzuhalten

  • Beiträge pünktlich zu zahlen

  • Leerstand oder Umbaumaßnahmen der Gebäudeversicherung zu melden

  • Das Betreiben eines Gewerbes im Wohngebäude oder seiner unmittelbaren Nachbarschaft zu melden

Hinweis:

In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht sind Versicherte dazu verpflichtet, Rauchmelder an den vorgeschriebenen Stellen zu installieren. Ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Ist eine Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

Ob eine Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist, hängt von ihrer Nutzung ab. Wer seine Immobilie selbst bewohnt, kann die Versicherungskosten steuerlich nicht geltend machen. Vermieter hingegen haben die Möglichkeit, die Immobilienversicherung in der Steuererklärung als "Betriebskosten" abzusetzen.

Hinweis:

Mehr Details zum Thema Steuern sparen mit Immobilien finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel:

Zum Artikel: Steuern sparen mit Immobilien- Diese Kosten können Sie absetzen

Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel?

Wer seine versicherte Immobilie verkauft, ist verpflichtet, die Gebäudeversicherung sofort über den Besitzerwechsel zu informieren. Der neue Besitzer hat die Optionen, den Vertrag entweder zu übernehmen oder ihn innerhalb eines Monats zu kündigen. Wird ein versichertes Wohngebäude vererbt, entfällt das Recht auf Kündigung. Auch der Versicherer besitzt beim Eigentümerwechsel das Recht zur fristgerechten Kündigung der Hausversicherung.

Wie teuer ist eine Hausversicherung?

Wie hoch der Beitrag für eine Wohngebäudeversicherung ist, hängt in erster Linie vom Leistungsumfang des Tarifs und der Versicherungs- bzw. Deckungssumme ab. Diese orientiert sich am Wert des Gebäudes. Der Gebäudewert errechnet sich aus dem aktuellen Baupreisindex, dem gleitenden Neuwert und dem sogenannten "Wert 1914". Außerdem fließen in die Berechnung der Beitragshöhe verschiedene Risikofaktoren wie Standort, Bauart und Baujahr ein. Da alle Versicherungen die Beitragshöhe für die Hausversicherung individuell berechnen, kann die Preisspanne z. B. in begehrten Wohngegenden zwischen 200 und 500 Euro pro Jahr liegen.

Hinweis:

Sie sind Eigentümer einer Immobilie und möchten wissen, wie viel diese aktuell wert ist? Finden Sie es jetzt heraus mit der kostenlosen und unverbindlichen Immobilienbewertung von Homeday.

Wie finde ich die richtige Wohngebäudeversicherung?

Um ein optimales und günstiges Versicherungspaket für die eigene Immobilie zu schnüren, ist es sinnvoll, die Tarife der Wohngebäudeversicherung genau zu prüfen. Folgende Fragen helfen, die richtige Wohngebäudeversicherung zu finden:

  • In welcher Gefahrenzone liegt meine Immobilie?

  • Können Elementarschäden eingeschlossen werden?

  • Reicht der reguläre Versicherungsschutz für das Wohngebäude aus?

  • Sind Schäden bereits durch andere Versicherungen abgedeckt?

  • Welche Pflichten habe ich als Versicherter gegenüber der Wohngebäudeversicherung?

Gut zu wissen:

Wählen Sie eine Wohngebäudeversicherung mit gleitender Versicherungssumme. Sie gewährleistet, dass die Kosten im Schadensfall komplett abgedeckt werden.

Wohngebäudeversicherung – FAQ

Was ist durch die Wohngebäudeversicherung versichert und wann zahlt sie?

Die Wohngebäude- oder Hausversicherung versichert Schäden am Wohngebäude selbst sowie festen An- und Einbauten inklusive Dach, Mauerwerk, Fenstern und Türen. Garagen, Gartenhäuser und Schuppen sind ebenso mitversichert wie Terrassen und Heizungsanlagen. Die Wohngebäudeversicherung zahlt im Schadensfall durch Feuer, Blitzschlag, Explosionen, Implosionen, Hagel, Stürmen (ab Windstärke 8) und Wasserschäden.

Bei welchen Schäden zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?

Bei Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Erdrutschen zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht. Gleiches gilt für Überspannungsschäden, also wenn Elektrogeräte durch einen ins Stromnetz eingedrungen Blitzschlag beschädigt werden. Bewegliche Gegenstände wie Möbel oder Elektrogeräte werden von der Hausversicherung nicht abgedeckt. Bei grober Fahrlässigkeit können Leistungen gekürzt oder verweigert werden. Mehr zu den unversicherten Schäden einer Hausversicherung

Welche Pflichten hat der Vertragsnehmer gegenüber der Gebäudeversicherung?

Der Versicherungsnehmer muss die versicherten Gebäude und Einbauten instandhalten, gesetzliche Vorschriften einhalten und seine Beiträge pünktlich zahlen. Zudem ist er verpflichtet, Leerstand oder Umbaumaßnahmen sowie das Betreiben eines Gewerbes im Wohngebäude oder seiner unmittelbaren Nachbarschaft der Gebäudeversicherung zu melden.

Wie teuer ist eine Hausversicherung?

Wie teuer eine Wohngebäude- oder Hausversicherung ist, hängt vom Leistungsumfang und der Versicherungssumme ab. Letztere orientiert sich am Wert des Gebäudes. Außerdem fließen in die Berechnung der Beitragshöhe verschiedene Risikofaktoren wie Standort, Bauart und Baujahr ein. Die Preisspanne kann z. B. in begehrten Wohngegenden zwischen 200 und 500 Euro pro Jahr liegen. Mehr zu den Kosten einer Hausversicherung

Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel?

Wechselt der Eigentümer einer Immobilie, muss die Gebäudeversicherung darüber sofort informiert werden. Der neue Besitzer kann den Vertrag entweder übernehmen oder diesen innerhalb eines Monats kündigen. Wird ein versichertes Wohngebäude vererbt, entfällt das Recht auf Kündigung. Auch der Versicherer besitzt beim Eigentümerwechsel das Recht zur fristgerechten Kündigung der Hausversicherung.

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