Musterdokument Vorlage

Mieterselbstauskunft zur Vermietung und Verwaltung

Beim Vermieten einer Wohnung spielt die freiwillige Mieterselbstauskunft eine zentrale Rolle. Erfahren Sie, welchen Zweck das Dokument erfüllt, welche Auskünfte es beinhaltet und woher Vermieter die Mieterselbstauskunft als Vorlage erhalten.

Bei Homeday erhalten Sie kostenlos ein Formular für die Mieterselbstauskunft zum Ausdrucken:

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Mieterselbstauskunft?

  2. Was steht in der Mieterselbstauskunft?

  3. Welche Unterlagen sind einzureichen?

  4. Welche Fragen darf der Vermieter stellen?

  5. Gibt es unzulässige Auskünfte?

  6. Was ist die ungefragte Aufklärungspflicht des Mieters?

  7. Ist die Mieterselbstauskunft verpflichtend?

  8. Was unterscheidet die Mieterselbstauskunft vom Schufa-Bonitätscheck?

  9. Wann wird die Mieterselbstauskunft benötigt?

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Ein Vermieter möchte wissen, wem er seine Immobilie überlässt. Die Mieterselbstauskunft beinhaltet Fragen zu den finanziellen, familiären und persönlichen Verhältnissen eines Mietinteressenten. In der Regel füllen potenzielle Mieter den Vordruck nach der Besichtigung aus, einige Vermieter erwarten das Dokument bereits vor diesem Termin.

Was steht in der Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft enthält personenbezogene Daten eines Mieters.

Die Mieterselbstauskunft enthält personenbezogene Daten eines Mieters.

Die Mieterselbstauskunft dient Vermietern dazu, mehr über ihre potenziellen neuen Mieter zu erfahren. Das Dokument beinhaltet Fragen, die die finanziellen, familiären und persönlichen Umstände einer Person offenlegen sollen. In der Mieterselbstauskunft machen Mietinteressenten Angaben zu wirtschaftlichen und persönlichen Lebensumständen. Da es sich um personenbezogene Daten handelt, sind Vermieter verpflichtet, hinsichtlich der Informationen aus der Mieterselbstauskunft den Datenschutz zu wahren. Neben Daten wie dem Namen, Geburtstag oder der aktuellen Adresse des Mietinteressenten werden vor allem die folgenden Informationen abgefragt:

  • Berufliche Situation: In welchem Arbeitsverhältnis befindet sich der Mieter? Ist er fest angestellt, selbständig oder arbeitssuchend? Wie heißt sein Arbeitgeber? Wie hoch ist sein Nettoeinkommen?

  • Persönliche Situation: Wie viele und welche Personen ziehen mit in die Wohnung/das Haus ein? (Name, Geburtsdatum) In welchem Verhältnis stehen sie zum Mieter? Gehören Haustiere zum Haushalt?

  • Finanzielle Situation: Bestehen noch Mietschulden aus einem früheren Mietverhältnis? Wird das Einkommen des Mieters gepfändet?

Darüber hinaus muss der potenzielle Mieter ungefragt darüber Auskunft geben, wenn ein Grundsicherungsträger wie das Sozialamt die Miete übernimmt oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mietinteressenten eröffnet wurde. Auch, wenn die Miete über 75 Prozent seines Nettogehalts liegt, muss ein Mieter dies mit Ausfüllen der Mieterselbstauskunft angeben.

Welche Unterlagen sind zusammen mit der Mieterselbstauskunft einzureichen?

Üblicherweise erwarten Vermieter zusammen mit der Selbstauskunft weitere Unterlagen, die die Angaben belegen. Folgende Dokumente sind vorzulegen:

  • Schufa-Bonitätsauskunft

  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vormieters

  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate oder alternativ andere Nachweise über das monatliche Einkommen

Welche Fragen darf der Vermieter stellen?

Der Vermieter darf nur angemessene Fragen stellen, so sieht es die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO vor.

  • allgemeine Angaben wie Name, Anschrift und Telefonnummer

  • bei gefördertem Wohnraum der Wohnberechtigungsschein

  • Personalausweis

Nach der Besichtigung und einem Interesse an der Anmietung füllt der Mietinteressent das Formular für die Selbstauskunft aus, bei einigen Vermietern ist die Mieterselbstauskunft auch online möglich. Der potentielle Mieter macht folgende detaillierte Angaben:

  • Angabe zu den Personen, die in die Wohnung einziehen

  • Beruf und Arbeitgeber

  • Höhe des Einkommens

  • Angaben über Haustiere, sofern eine Tierhaltung nur mit Vermieterzustimmung gestattet ist

  • Angaben über eine eventuell geplante gewerbliche Nutzung

  • Angaben über bestehende Mietschulden

  • Frage nach Insolvenz oder eidesstattlicher Versicherung

Mieterselbstauskunft Fragen: Gibt es unzulässige Auskünfte?

Auch, wenn der Vermieter am liebsten so viel wie möglich über seinen potenziellen Mieter wissen möchte: Einige Informationen dürfen in der Mieterselbstauskunft aufgrund des Datenschutzes nicht erfragt werden.

Fragen zu diesen Themen sind tabu:

  • Sexuelle Orientierung

  • Schwangerschaft/Familienplanung

  • Zugehörigkeit zu Gewerkschaft, Mieterschutzbund oder einer Partei

  • ethnische Zugehörigkeit/Migrationshintergrund/Nationalität

  • Religionszugehörigkeit

  • Behinderung/Krankheit

  • Freizeitgestaltung (z.B. Spielt der Mieter ein Musikinstrument?)

  • Vorstrafen (die nicht im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis stehen)

Gut zu wissen:

Es ist Mietern erlaubt, unzulässige Fragen falsch zu beantworten, ohne dass sie dafür im Nachhinein Konsequenzen wie die Kündigung des Mietvertrags zu erwarten haben.

Macht der Mieter auf der anderen Seite Falschaussagen bei zulässigen Fragen, sieht die Rechtslage anders aus. Findet der Vermieter noch vor dem Einzug heraus, dass der potenzielle Kandidat falsche Angaben gemacht hat, steht es ihm zu, den Wohnungsmietvertrag beziehungsweise Hausmietvertrag anzufechten. Entstehen dem Vermieter durch die Unehrlichkeit zusätzliche Kosten, kann er den Mieter auch auf Schadensersatz verklagen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er einen neuen Mieter finden muss. Für den Vermieter fallen dann beispielsweise Ausgaben für das Bewerben des Immobilien-Exposés oder Maklerkosten an. Ist der Mieter bereits eingezogen, hat der Vermieter die Möglichkeit, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Dafür muss er jedoch nachweisen, dass es für ihn unzumutbar ist, das Mietverhältnis fortzusetzen. Typisches Beispiel: Der Mieter ist nicht in der Lage, seine Miete pünktlich zu zahlen.

Was ist die ungefragte Aufklärungspflicht des Mieters?

Auch wenn der Vermieter nicht konkret danach fragt, ist ein Mieter verpflichtet, über bestimmte Umstände zu informieren:

  • Wenn die Höhe der Miete über 75 Prozent des Nettoeinkommens liegt.

  • Wenn Jobcenter oder Sozialamt die Miete übernehmen.

  • Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Ist die Mieterselbstauskunft verpflichtend?

Die Mieterselbstauskunft ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Insofern sind Mieter nicht dazu verpflichtet, die Fragen in dem Dokument zu beantworten. Weigern sie sich jedoch, sinken auch ihre Chancen, als Mieter für die Immobilie ausgewählt zu werden. Denn der Vermieter möchte mit dem Dokument ja vor allem herausfinden, ob er es mit liquiden Mietern oder mit Mietnomaden zu tun hat.

Wird die Mieterselbstauskunft überprüft?

Makler oder Eigentümer einer zu vermietenden Wohnung dürfen bestimmte Daten überprüfen. Beispielsweise Name und Anschrift anhand des Personalausweises. Auch die Angaben zu Einkommensverhältnissen werden üblicherweise anhand von Gehaltsnachweisen, Kontoauszügen o. ä. überprüft.

Was unterscheidet die Mieterselbstauskunft vom Schufa-Bonitätscheck?

Die Mieterselbstauskunft und der SCHUFA-Bonitätscheck sind zwei völlig verschiedene Dokumente. Mit der Mieterselbstauskunft macht der potenzielle Mieter selbst Angaben zu seiner finanziellen Situation, seinem Arbeitsverhältnis oder dazu, wer alles in die Immobilie einziehen soll. Auch ob Haustiere mit in die Immobilie ziehen sollen, der zukünftige Mieter Mietschulden hat oder sein Gehalt gepfändet wird, kann abgefragt werden. Die Angaben in der Mieterselbstauskunft sind freiwillig, müssen aber der Wahrheit entsprechen. Die Bonitätsauskunft der Schufa hilft Vermietern dabei, die Bonität ihrer zukünftigen Mieter objektiv einzuschätzen. Dafür enthält die Auskunft eine Aussage dazu, ob positive oder negative Vertrags- beziehungsweise Zahlungsinformationen zu einer Person vorliegen. Der Bonitätscheck der SCHUFA ist eine kurze Online-Variante der durch die Schufa angebotenen Bonitätsauskunft. Vermieter sind erst kurz vor Unterzeichnung des Mietvertrags berechtigt, diese Informationen abzurufen.

Wann wird die Mieterselbstauskunft benötigt?

Früher reichte es oft aus, dem Vermieter die Mieterselbstauskunft kurz vor Abschluss des Mietvertrages vorzulegen. Heute ist es – hauptsächlich dort, wo der Wohnraum knapp und die Angebote rar sind – oft üblich, dass Vermieter das Dokument bereits beim ersten Besichtigungstermin sehen möchten.

Wo bekomme ich eine Mieterselbstauskunft?

Eine Vorlage für eine Mieterselbstauskunft bekommen Sie häufig vom Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung. Wer sich schon vorbereiten möchte, kann auch einen Vordruck aus dem Internet ausdrucken und bereits ausgefüllt zur Wohnungsbesichtigung mitbringen. Dafür eignet sich das kostenlose Musterdokument der Mieterselbstauskunft von Homeday. Drucken Sie es nach dem PDF-Download einfach aus:

Mieterselbstauskunft - FAQ

Welche Bedeutung hat die Mieterselbstauskunft?

Mit der Mieterselbstauskunft erfährt ein Vermieter mehr über seine potenziellen Mieter. Denn in der Mieterselbstauskunft macht der Interessent etwa Angaben zu etwaigen Mietschulden oder seinem aktuellen Arbeitsverhältnis. Besonders auf umkämpften Märkten erhöhen Mieter ihre Chancen, wenn Sie dem Vermieter diese Selbstauskunft zur Verfügung stellen. Jetzt Mieterselbstauskunft als PDF herunterladen.

Was steht in der Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft hilft Vermietern, mehr über Lebensumstände und die finanzielle Situation potenzieller Mieter zu erfahren. Das Dokument beinhaltete auch Fragen zur beruflichen und persönlichen Situation. Damit kann der Vermieter einschätzen, ob sich Mieter die Immobilie leisten können. Weitere Informationen und die Mieterselbstauskunft als Vordruck erhalten Sie hier.

Was unterscheidet die Mieterselbstauskunft vom Schufa-Bonitätscheck?

Die Mieterselbstauskunft und der SCHUFA-Bonitätscheck sind zwei völlig verschiedene Dokumente. Mit der Mieterselbstauskunft macht der potenzielle Mieter selbst Angaben zu seiner finanziellen Situation oder seinem Arbeitsverhältnis. Die Bonitätsauskunft der SCHUFA sagt aus, ob positive oder negative Vertrags- beziehungsweise Zahlungsinformationen zu einer Person vorliegen. Der Bonitätscheck der SCHUFA ist eine kurze Online-Variante der durch die Schufa angebotenen Bonitätsauskunft.

Dürfen Mieter Informationen in der Selbstauskunft verweigern?

Generell hat der Vermieter keinen Anspruch auf eine Mieterselbstauskunft. Ein potenzieller Mieter muss also gar keine Angaben machen, wenn er dies nicht möchte. Einige Fragen durch den Vermieter sind sogar unzulässig: nach sexueller Orientierung, Schwangerschaft, ethnischer und religiöser Zugehörigkeit oder Krankheiten. Auch Fragen zur Parteizugehörigkeit darf der Vermieter nicht stellen. Tut er es doch, dürfen Mieter falsch antworten, ohne rechtliche Konsequenzen zu fürchten.

Haben Vermieter Anspruch auf die Mieterselbstauskunft?

Das Gesetz schreibt keine Mieterselbstauskunft vor, dementsprechend haben Vermieter auch keinen Anspruch auf die Informationen. Auf umkämpften Wohnungsmärkten sinken für Mieter, die die Auskunft verweigern, die Chancen auf die Immobilie jedoch deutlich. Hat der Vermieter keinen Einblick in die Liquidität des Mieters, wird er ihm seine Immobilie vermutlich nicht vermieten. Alles Wichtige zur Selbstauskunft für Mieter und die Selbstauskunft als Formular finden Sie hier.

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